Was die US-amerikanischen Steuerbehörden betrifft, sind die neuesten Trends in der internationalen Steuerszene klar: Die Konzernverrechnung ist für sie eine Haupteinnahmequelle, wenn Preise nicht wie unter Fremdfirmen verrechnet werden. Die Behörde ist bestrebt, diese Verluste wettzumachen, und verhängt gegen Unternehmen, welche gegen die steuerbehördlichen Vorschriften zur Konzernverrechnung verstoßen, Bußgelder in Höhe von 20 bis 40 Prozent der veranlagten Steuer.

Die Vorschriften zur Konzernverrechnung regeln die Bildung jener Preise, welche Unternehmen ihren Tochtergesellschaften oder verwandten Unternehmen für Lieferungen materieller und immaterieller Ware sowie für Leistungen berechnen. Konzernverrechnung ist der Begriff, mit dem die für konzerninterne Transaktionen unter verwandten Unternehmen angesetzten Preise bezeichnet werden. Das US-amerikanische Einkommensteuergesetz enthält Vorschriften, durch die gewährleistet werden soll, dass verwandte Unternehmen Konzernverrechnungspreise wie unter Fremdfirmen festlegen. Durch die Regeln und Praktiken der Konzernverrechnung wird die Zuweisung von Erträgen aus den Transaktionen zwischen verwandten Unternehmen auf verschiedene steuerliche Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt.

Zahlreiche internationale Unternehmen sind der Meinung, die Konzernverrechnungsproblematik beträfe nur ausländische Unternehmen mit Tochterfirmen in den USA. Außerdem sind viele von ihnen überzeugt, dass sich ein amerikanisches Unternehmen im Ausland nicht mit Konzernverrechnungsaspekten beschäftigen müsse. PIASCIK weist darauf hin, dass dies nicht immer der Fall ist. Eine Reihe von Ländern wie Japan und Mexiko haben als Reaktion auf die zunehmende Überprüfung ihrer in den USA ansässigen Tochterfirmen durch die US-amerikanischen Finanzbehörden Maßnahmen ergriffen, die mancherorts als Vergeltung empfunden werden. Das bedeutet, dass amerikanische Firmen mit ausländischen Tochterunternehmen ihre Konzernverrechnungspolitik überall auf der Welt vertreten müssen.

Zum Schutz gegen Fallstricke in der Konzernverrechnung kann ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen. PIASCIK ist der Ansicht, dass eine gute Vorbereitung die beste Verteidigung gegen von den US-amerikanischen Steuerbehörden verhängte Bußgelder ist. Konzernverrechnungsstudien sind die erforderliche "Versicherung" eines Unternehmens bei der Begründung seiner Konzernverrechnungspolitik. Laut PIASCIK müssen Unternehmen vor möglichen Prüfungen durch die US-amerikanischen Steuerbehörden klare Richtlinien zur Konzernverrechnung aufgestellt und eingeführt haben.

PIASCIK ist der Ansicht, dass seine Firma Unternehmen mit Konzernverrechnungsproblemen am besten durch Anwendung wirksamer und begründbarer Methoden dient. Das Team internationaler Steuerfachleute von PIASCIK mit der Erfahrung bei den "Großen Vier" unterstützt Klienten dabei, die bestehende Dokumentation durchzusehen und zu prüfen sowie sicherzustellen, dass die von den US-amerikanischen Finanzbehörden üblicherweise verlangte spezifizierte Dokumentation vollumfänglich erstellt ist und dass sie die vom Kunden angewandte Preisbildungsmethode untermauert. Am wichtigsten ist jedoch, dass das Team eine wirtschaftliche Analyse der angewandten Preisbildungsmethode erstellt.

Eine von Larry Langdon, dem Kommissar der Abteilung für große und mittlere Unternehmen des Internal Revenue Service herausgegebene Richtlinie legt den Schwerpunkt auf die umfassende Umsetzung einer Reihe von Verfahren bezüglich der Dokumentation zur Konzernverrechnung und der Strafen. Die Prüfer des IRS sind nun angewiesen, Konzernverrechnungsvorschriften aktiver durchzusetzen. Diese nationale Richtlinie besteht auch darauf, dass Strafen für Verstöße gegen die Konzernverrechnungsvorschriften verhängt werden sollen, wo immer dies gerechtfertigt ist, und dass diese Strafen durchzusetzen sind, wenn eine Konzernverrechnung Unstimmigkeiten enthält, bei denen die Dokumentation nicht den erforderlichen Vorschriften entspricht. PIASCIK rät Unternehmern, sich mit klarer und genauer Dokumentation auf diese Prüfungen vorzubereiten.

Erfahren Sie mehr